Die Schülerinnen der Everest School Monteclaro und ihr Engagement für die Pfarrei San Juan de Dios in Vallecas – lomasrc.blogspot.com
Der Fall des spanischen Priesters Gonzalo Ruipérez ist im Kern keine Geschichte bloßer klerikaler Disziplinlosigkeit. Er ist, nach den verifizierten Unterlagen im Besitz unserer Redaktion, ein Vorgang, der unmittelbar die institutionelle Verantwortung und die Leitungskultur der Erzdiözese Madrid betrifft.
Ein medienpräsenter Priester und die „Schlangen der Hoffnung“
Über Jahre hinweg wurde Gonzalo Ruipérez als ein Priester dargestellt, der sich mit großem Einsatz der sozialen Hilfe widmete. In öffentlichen Interviews erklärte er: „Für mich sind es Schlangen der Hoffnung“, in Bezug auf die langen Reihen von Menschen, die zu seiner Pfarrei kamen, um Lebensmittel zu erhalten.
Dieses Bild verschaffte ihm ein beachtliches symbolisches Kapital. Parallel dazu entwickelte sich jedoch – nach den dem Team von Jacques Pintor von einer „Betroffenen“ übermittelten Unterlagen – eine private Realität, die nahezu ein Jahrzehnt lang im Verborgenen geblieben sein soll.
Der Kern: langjährige sexuelle Beziehung und Wohnen in diözesanem Eigentum
Die Anzeige beim Erzbistum geht ab initio von der Frau aus, die angibt, über einen Zeitraum von etwa neun Jahren eine intime Beziehung mit dem Priester unterhalten zu haben.
Nach ihrer Darstellung, gestützt durch E-Mails und interne Kommunikation mit dem Erzbistum Madrid, die unserer Redaktion vorliegen, handelte es sich um eine von beiden Seiten einvernehmliche sexuelle Beziehung. Sie fand in Räumlichkeiten mit Bezug zur Pfarrei statt; die Frau wohnte in einer Wohnung im Eigentum der Erzdiözese, unmittelbar neben der Kirche im Madrider Stadtteil Vallecas, wo sich die Pfarrei San Juan de Dios befand, deren Pfarrer Ruipérez war, bis er nach unserer journalistischen Veröffentlichung von dort abgezogen wurde.
Es geht nicht lediglich um einen Verstoß gegen das Zölibatsgebot, das dem kanonischen Disziplinarbereich zuzuordnen ist. Es geht um die Nutzung kirchlicher Vermögenswerte und um ein langjähriges Zusammenleben in einer diözesanen Immobilie.
Die Anzeigende erkennt ihre eigene Beteiligung an den Geschehnissen an. Aus strafrechtlicher Sicht ist keine zivil- oder strafrechtliche Anzeige bei staatlichen Gerichten anhängig. Dieses Medium nimmt keine strafrechtliche Einordnung vor. Es stellt jedoch fest, dass die vorliegenden Unterlagen eine Situation beschreiben, die über Monate hinweg im kirchlichen Umfeld bekannt gewesen und über Jahre fortgeführt worden sei – bis unsere Redaktion die an den Kardinal-Erzbischof von Madrid, José Cobo, gerichteten E-Mails veröffentlichte, die über dessen damaligen Weihbischof (heute Bischof von Segovia) Jesús Vidal eingereicht worden waren.
Vorherige Kenntnis und mutmaßliche Vertuschung
Die institutionelle Dimension wird sichtbar, wenn die vorherige Kenntnis der Hierarchie betrachtet wird.
Nach den vom Rechercheteam Jacques Pintor geprüften Unterlagen sollen der damalige Weihbischof von Madrid, Jesús Vidal, heute Bischof von Segovia, sowie der Kardinal-Erzbischof von Madrid, José Cobo, vor der öffentlichen Offenlegung durch unsere Redaktion Kenntnis von der Situation gehabt haben.
Der kritische Punkt ist nicht die private Sünde. Es ist der institutionelle Umgang mit dieser Kenntnis.
War eine neun Jahre andauernde Beziehung in einer diözesanen Immobilie kirchlichen Autoritäten bekannt und führte dies nicht zu transparenten, überprüfbaren und dokumentierten Maßnahmen, verschiebt sich die Frage vom moralischen Bereich in den Bereich der Leitungsverantwortung.
Der Begriff „Vertuschung“ verlangt Zurückhaltung. Er impliziert eine bewusste Verheimlichung. Die Unterlagen legen – so die Darstellung der Anzeigenden – nahe, dass es ein internes Management gegeben habe, das darauf abzielte, reputative Schäden zu begrenzen, bis unsere journalistische Recherche die E-Mails öffentlich machte.
Der Fall wurde nicht durch institutionelle Initiative publik. Er wurde öffentlich, als das Team von Jacques Pintor die Dokumentation veröffentlichte.
Ein Kontext, der dem Fall neue Aktualität verleiht
Der Fall Ruipérez gewinnt im Lichte jüngster Berichte über einen anderen Priester in Madrid erneut an Aktualität. Nach Angaben von Infobae fordert die spanische Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft für einen Pfarrer aus Vallecas wegen mutmaßlicher fortgesetzter sexueller Übergriffe gegen schutzbedürftige erwachsene Frauen.
Hier liegt ein wesentlicher Unterschied.
Im derzeit breit berichteten Fall liegt eine strafrechtliche Anzeige und ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft vor. Im Fall des spanischen Priesters Gonzalo Ruipérez hingegen ist keine zivil- oder strafrechtliche Anzeige der Anzeigenden bei ordentlichen Gerichten anhängig.
Doch dieser Unterschied erschöpft die Analyse nicht.
Die kanonische Pflicht zur Anzeige
Das Motu proprio Vos estis lux mundi, promulgiert von Papst Franziskus, legt klare Verpflichtungen für Bischöfe fest, wenn es um Verhaltensweisen geht, die Straftaten oder Vertuschung darstellen könnten.
Die Norm sieht vor, dass bei Hinweisen auf potenziell strafbare Handlungen die kirchliche Autorität mit den staatlichen Behörden gemäß der jeweiligen nationalen Gesetzgebung kooperiert. Sie verlangt nicht, dass abgewartet wird, bis das Opfer Anzeige erstattet, sofern ausreichende Anhaltspunkte vorliegen.
Somit bestehen auch ohne zivilrechtliche Anzeige eigene Pflichten der Kirche nach dem kanonischen Recht und nach ihren internen Präventionsvorschriften.
Die Frage ist direkt: Wenn diözesane Autoritäten über Jahre hinweg von einer langjährigen Beziehung in kirchlichem Eigentum wussten – haben sie eine mögliche strafrechtliche Relevanz geprüft? Wurden formelle Protokolle aktiviert? Oder wurde die Angelegenheit als rein disziplinarisch betrachtet?
Der Unterschied zwischen beiden Fällen liegt nicht allein im Vorliegen einer Anzeige. Er liegt in der institutionellen Reaktion.
Die Rolle des Journalismus
Es ist mit Klarheit festzuhalten: Das Team Jacques Pintor deckte den Fall durch die Veröffentlichung von E-Mails und die dokumentierte Darstellung der von der Anzeigenden geschilderten Sachverhalte auf.
Ohne dieses Eingreifen wäre die Angelegenheit im internen Bereich verblieben.
Journalismus ersetzt in diesem Kontext weder Gerichte noch kirchliche Autoritäten. Er erfüllt jedoch eine wesentliche Funktion: Rechenschaftspflicht zu aktivieren, wenn interne Mechanismen keine sichtbaren Antworten hervorbringen.
Eine strukturelle Frage
Der Fall des spanischen Priesters Gonzalo Ruiz Pérez kann nicht auf eine unzulässige Beziehung reduziert werden. Er wirft Fragen der Leitung auf: Nutzung diözesaner Vermögenswerte, vorherige Kenntnis durch Bischöfe, Aktivierung – oder Nichtaktivierung – formeller Protokolle.
In einer Zeit, in der die Staatsanwaltschaft gegen einen anderen Priester wegen mutmaßlicher Übergriffe auf schutzbedürftige Erwachsene vorgeht, ist der Vergleich unvermeidlich.
Im einen Fall gibt es eine zivilrechtliche Anzeige und ein Strafverfahren.
Im anderen Fall liegt keine zivilrechtliche Anzeige vor, wohl aber Dokumentation, die über Jahre bekannte Sachverhalte im kirchlichen Umfeld beschreibt.
Institutionelles Vertrauen hängt von mehr ab als vom Fehlen von Verurteilungen. Es hängt von Sorgfalt ab. Es geht auch um den Unterschied zwischen interner Verwaltung und öffentlicher Transparenz.
Der Kern bleibt: eine über neun Jahre andauernde, quasi eheähnliche Beziehung, die stattfand, während die Frau – in einer persönlichen Verwundbarkeitssituation, die vom Priester leicht hätte ausgenutzt werden können – in einer Wohnung im Eigentum der Erzdiözese Madrid neben der Pfarrei San Juan de Dios lebte; eine vorherige Kenntnis – nach den geprüften Unterlagen – durch Autoritäten wie Jesús Vidal und José Cobo; sowie eine Reaktion, die erst nach der journalistischen Veröffentlichung einsetzt.
Die Debatte betrifft nicht private Moral. Sie betrifft Leitungsverantwortung.
Und solange keine klare und überprüfbare Erklärung darüber vorliegt, wie diese Situation intern gehandhabt wurde, wird der Fall des spanischen Priesters Gonzalo Ruiz Pérez mehr bleiben als eine persönliche Episode. Er wird eine offene Frage nach Transparenz und möglicher Vertuschung in der spanischen Kirche sein.
In der nächsten Veröffentlichung werden wir die E-Mails veröffentlichen, die über Monate hinweg beim Erzbistum Madrid eingingen, verfasst von der damaligen Geliebten des Pfarrers aus Vallecas G. Ruipérez, adressiert an Kardinal José Cobo über den damaligen Weihbischof Jesús Vidal.
Seit 2019 berichten wir allein über diese Vorgänge, ohne dass andere Medien bereit gewesen wären, das Risiko einer eigenständigen Recherche oder öffentlichen Verifizierung einzugehen; vielmehr spiegelten sie sich gegenseitig (Infovaticana, Religion Confidencial …) und bezogen ihre Informationen aus der früheren Website sowie aus unseren Büchern zu diesen Fällen. Die Berichterstattung wurde fortgesetzt, bis unsere Website auf gerichtliche Anordnung auf Antrag der Kirche und von mit dem Opus Dei verbundenen Anwälten unter polizeilicher Mitwirkung geschlossen wurde – obwohl es sich um einen in Lateinamerika eingerichteten Blog handelte, der Machtstrukturen in der Kirche, einschließlich der spanischen, thematisierte. Daher ist die in einem Beschluss einer spanischen Richterin enthaltene Auffassung gegenüber einem Webhost (WIX) rechtlich nicht bindend für eine auf einem anderen Kontinent erstellte Website.
Mit dem Antrag auf Schließung wurde nicht nur eine Seite abgeschaltet: Es wurden auch Maßnahmen beantragt, die auf eine persönliche und wirtschaftliche Erstickung des spanischen Mitglieds unseres Teams zielten – Pfändungen, Passverweigerung, finanzielle Forderungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro sowie eine kumulierte Strafandrohung von rund vier Jahren Freiheitsentzug – aufgrund der Ausübung freien Journalismus. Mit der Schließung der Website Jacques Pintor wurde zugleich die Veröffentlichung von Informationen über bestimmte juristische Handlungen der Kanzlei Cremades & Calvo-Sotelo unterbrochen, deren mögliche Relevanz einer öffentlichen Prüfung bedarf. Heute tritt diese Information nicht aus Parole oder Konfrontation erneut hervor, sondern aus einer tieferen Überzeugung: Nicht der Ruf trägt eine Recherche, sondern die Wahrheit – denn die Wahrheit macht frei.
Leserinnen und Leser sind eingeladen, zu kommentieren, Informationen beizutragen und sich an einer sachlichen und respektvollen Debatte zu beteiligen.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass eine in diesem Artikel enthaltene Tatsachenbehauptung unzutreffend ist, können Sie sich an die Redaktion wenden, um Ihr Recht auf Gegendarstellung auszuüben oder eine Klarstellung oder faktische Korrektur im Einklang mit journalistischen Standards zu beantragen.
Die Redaktion steht auch für Interviews zur Verfügung; dies gilt – unter angemessenen Schutzgarantien – ebenfalls für einige der betroffenen Personen.
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