Pedro Aguado Cuesta
Pedro Aguado
Der ehemalige Generalobere der Piaristen, Monsignore Pedro Aguado Cuesta, inzwischen zum Bischof geweiht und nach Spanien entsandt, steht nach Vorwürfen einer institutionellen Vertuschung sexuellen Missbrauchs in Mexiko unter strafrechtlicher Untersuchung.
Der derzeitige Bischof von Huesca-Jaca, Pedro Aguado Cuesta, wird als Beschuldigter in einer in Mexiko-Stadt geführten Ermittlungsakte wegen mutmaßlicher Vertuschung sexuellen Missbrauchs genannt. Die mutmaßlichen Taten sollen während seiner Amtszeit als Generaloberer der Piaristen erfolgt sein.
Laut Unterlagen, die dem Betroffenen Javier Alcántara am 19. Februar 2026 bei der Staatsanwaltschaft ausgehändigt wurden, wurde am 25. November 2025 eine formelle Vorladung ausgesprochen, mit dem Termin zur Vernehmung am 4. Dezember 2025 in der Eigenschaft als Beschuldigter. Die Zustellung erfolgte am offiziellen Sitz des Ordens in Mexiko-Stadt.
In derselben Akte werden ebenfalls als Beschuldigte geführt:
- Sergio Fernando Hernández Avilés, Provinzial der Piaristen in Mexiko.
- José Luis Sánchez Macías, Ökonom des Ordens.
Beide erschienen vorzeitig am 25. November, da ihnen eine Teilnahme am ursprünglich angesetzten Termin aus beruflichen Gründen nicht möglich gewesen sei, und machten von ihrem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.
Den eingesehenen Unterlagen ist keine formelle Entschuldigung für das Nichterscheinen von Pedro Aguado zu entnehmen. In einem Telefongespräch mit unserer Redaktion erklärte Javier Alcántara:
„Pedro Aguado wurde im Provinzhaus vorgeladen… Er ist nicht erschienen. Die Vorladung wurde auf die drei Namen ausgestellt… und sie wurde entgegengenommen.“
Nach seinen Angaben habe die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie nun offiziell als Beschuldigte geführt würden und sich die Ermittlungsakte in aktiver Bearbeitung befinde.
Sergio Fernando Hernández Avilés – Provinzial in Mexiko
Der mexikanische Provinzial, ebenfalls Beschuldigter in derselben Akte, hielt 2022 nach dem frühen Tod von Miguel Flores Martínez – dem Priester, dem die angezeigten Missbrauchstaten zugeschrieben werden – eine öffentliche Würdigung. Zu den genauen Todesumständen von José Miguel Flores wurden keine Details bekannt.
In dieser öffentlichen Erklärung wurde der beschuldigte Ordenspriester als vorbildlicher Piarist und engagierter Seelsorger dargestellt, ohne dass auf die bereits seit 2019 bestehenden Vorwürfe oder internen Anzeigen hingewiesen wurde. Nach Angaben von Pedro Aguado gegenüber dem Betroffenen habe eine Laisierung und ein Kontaktverbot gegenüber Minderjährigen bestanden – letzteres sei jedoch nie umgesetzt worden.
Das Nebeneinander eines öffentlichen Nachrufs und der späteren Einstufung als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen möglicher Vertuschung begründet einen erheblichen institutionellen Spannungsbefund.
Bischofsweihe in Spanien 2025 – strafrechtliche Aktivierung im selben Jahr in Mexiko
Pedro Aguado wurde im Juni 2025 zum Bischof der Diözese Huesca-Jaca in Spanien geweiht. Im selben Jahr erfolgte laut mexikanischer Ermittlungsakte seine Vorladung als Beschuldigter. Er erschien nicht; eine öffentliche Begründung hierfür ist nicht bekannt.
Die aragonesische Diözese war in jüngerer Zeit in weitere politisch-kirchliche Kontroversen verwickelt. Dazu zählt die institutionelle Förderung eines Priesters mit Doppelleben in öffentliche Funktionen unter Einsatz diözesaner Mittel sowie politische Unterstützung durch den Regionalpräsidenten Jorge Azcón, der familiär mit diesem Priester verbunden ist und in Stiftungen mit Bezug zur Erzdiözese Zaragoza und großen spanischen Unternehmen involviert war. Azcón wird ebenso wie Pedro Aguado eine prominente Rolle beim für Juni 2026 angekündigten Spanienbesuch von Papst Leo XIV. spielen.
Die zeitliche Koinzidenz zwischen Bischofsernennung und formeller strafrechtlicher Vorladung wirft unausweichlich institutionelle Fragen auf.
E-Mails belegen Kenntnis seit 2019
Die bereits veröffentlichten Unterlagen ermöglichen eine klare Rekonstruktion.
Am 4. September 2019 informierte die Mutter des Betroffenen schriftlich Pedro Aguado – damals Generaloberer der Piaristen mit Sitz in Rom –, dass ihr Sohn wiederholt vom Piaristenpater Miguel Flores Martínez vergewaltigt worden sei. Sie fügte hinzu, ihr Sohn sei bereit, Anzeige zu erstatten, und fragte ausdrücklich, welche Schritte sie unternehmen solle.
Wenige Tage später organisierte Aguado eine Reise der Mutter nach Rom, um sie persönlich zu treffen.
Am 15. November 2019 sandte Aguado eine E-Mail mit dem Betreff „Plan nueva etapa“, in der er mitteilte, dass der mexikanische Provinzial und der lokale Obere vollständig informiert seien, und interne Maßnahmen wie Begleitung, Versetzung und Unterstützung erläuterte.
In keiner dieser Mitteilungen findet sich ein Hinweis auf die Einleitung eines staatlichen Strafverfahrens oder eine Anzeige bei den zivilen Behörden.
Bereits 2019 war das Motu Proprio von Papst Franziskus Vos estis lux mundi in Kraft, das eine sorgfältige Untersuchung von Missbrauchsvorwürfen sowie die Einhaltung der jeweiligen staatlichen Gesetze, einschließlich etwaiger Anzeigepflichten, vorsieht.
Das vollständige Fehlen eines Hinweises auf die zivilrechtliche Anzeige stellt heute einen zentralen Punkt der juristischen Debatte dar.
Geldleistungen nach der Anzeige
Nach den ersten formellen Anzeigen im Jahr 2019 erklärt Javier Alcántara, er habe von Pedro Aguado wiederholt Bargeldbeträge erhalten.
In dem genannten Gespräch vom 19. Februar 2026 sagte er:
„Pedro Aguado traf mich regelmäßig und gab mir tausend Euro, zweitausend Euro in bar – ohne jede Nachverfolgbarkeit.“
Nach seiner Darstellung seien diese Zahlungen weder als formelle Entschädigung noch als Bestandteil einer schriftlichen Vergleichs- oder Wiedergutmachungsvereinbarung deklariert worden – ein zentraler Punkt im Gesamtzusammenhang. Er verweist zudem auf moralische Wiedergutmachung, abgebrochene Studienfinanzierung sowie gesundheitliche Betreuung.
Er fügte hinzu:
„Es wirkte eher so, als sollte ich dafür bezahlt werden, damit ich sie nicht anzeige.“
Nach seiner Aussage erfolgten die Bargeldübergaben vor dem Hintergrund seiner persönlichen Notlage infolge der angezeigten Taten.
Laufendes Strafverfahren mit möglichen internationalen Dimensionen
Die Ermittlungen in Mexiko befinden sich in einer aktiven strafrechtlichen Phase.
Sollte die Staatsanwaltschaft eine persönliche Vernehmung für erforderlich halten, könnte sie die physische Anwesenheit des Beschuldigten in Mexiko-Stadt verlangen. Zwischen Spanien und Mexiko bestehen Abkommen zur justiziellen Zusammenarbeit.
Es existieren Präzedenzfälle im kirchlichen Bereich. Der argentinische Bischof Gustavo Zanchetta wurde wegen Sexualdelikten zu vier Jahren Haft verurteilt. Zanchetta war zuvor im Gästehaus Santa Marta im Vatikan untergebracht und wurde später in Argentinien strafrechtlich verurteilt.
In diesem Zusammenhang wurde auch Javier Belda bekannt – ein Priester, der sich als Kirchenrechtler ausgab, später laisiert wurde und von der Katholischen Universität Murcia entlassen wurde, nachdem nachgewiesen worden war, dass er mehrere akademische Titel vorgetäuscht hatte. Er hatte Positionen als Koordinator für internationale Beziehungen an der UCAM und am neu gegründeten Johannes-Paul-II.-Institut für Ehe und Familie inne und begleitete Zanchetta nach Argentinien. Öffentlich wurde zudem bekannt, dass er in einer festen Beziehung mit einer Frau lebte.
Der Präzedenzfall zeigt, dass der bischöfliche Status eine ordentliche Strafgerichtsbarkeit nicht automatisch blockiert.
Pedro Aguado lebt derzeit in Spanien. Die bestehenden Kooperationsabkommen zwischen Mexiko und Spanien verhindern, dass ein Auslandsaufenthalt automatisch als Schutzschild wirkt. Sollte keine freiwillige Mitwirkung erfolgen und das Verfahren fortschreiten, könnte Mexiko internationale Rechtshilfemechanismen aktivieren, einschließlich eines möglichen Auslieferungsersuchens.
Alcántara bewertet die Entwicklung als klaren Fortschritt:
„Ja, wir werden vor Gericht kommen.“
Die abschließende Entscheidung liegt bei der Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls beim zuständigen Ermittlungsrichter.
Der Kern der Debatte
Es geht nicht allein um eine interne Angelegenheit des Piaristenordens. Die Unterlagen belegen Kenntnis der sexuellen Übergriffe durch Pater José Miguel Flores seit 2019. Die formelle Vorladung als Beschuldigter datiert vom November 2025. Die Bischofsweihe erfolgte im Juni 2025.
Die zentrale juristische Frage ist keine rhetorische: Welche konkreten Schritte unternahm die kirchliche Autorität nach Kenntniserlangung – und welche zivilrechtlichen Verpflichtungen galten zu diesem Zeitpunkt?
Alcántara vertritt die Auffassung, dass institutionelle Kenntnis bereits früher bestand. In seinen Worten:
„Seit 2010 wusste man, dass er ein Pädokrimineller war, und man hat ihn nie der Justiz übergeben.“
Diese Aussage ist Teil der Anschuldigungen und wird im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zu prüfen sein.
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